Je nachdem, ob die jeweilige Therapeutin mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen darf (Kassenzulassung) oder nicht (Privatpraxis), gelten für die Kostenübernahme einer Psychotherapie
unterschiedliche Bedingungen.
Im Rahmen einer Kassenzulassung können in der Regel alle Leistungen über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
In der Privatpraxis werden die Kosten je nach individuellem Vertrag mit der privaten Krankenversicherung übernommen.
In der Rubrik Über uns finden Sie Informationen darüber, welche Therapeutin in welcher Praxisform tätig ist.
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